Hinweise zum Gemeindeleiter
Der Gemeindeleiter ist für die rechtliche Vertretung der Gemeinde zuständig und wird vom Bund mit einer Vollmacht ausgestattet. Ein Gemeindeleiter muss laut Gemeindeordnung mindestens 2 Jahre Mitglied der Gemeinde sein.
Hinweis zum Kassenverwalter (Kassierer)
Der Kassenverwalter verwaltet die Gemeindekasse und Gemeindekonten. Außerdem führt er Buch über Ein- und Ausgaben. Er wird vom Bund mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet. Ein Kassenverwalter muss laut Gemeindeordnung mindestens 2 Jahre Mitglied der Gemeinde sein.